Fahrtensegeln



Einladung zum Fahrtenseglerabend 2010

Freitag, den 5. März 2010, 19.00 Uhr

Ort:
Segler-Verein Stößensee ( SVSt )
Havelchaussee 129
14 055 Berlin

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Wie bewerbe ich mich erfolgreich bei den Fahrtenwettbewerben

Einladung zum Diskussionsabend

Mittwoch, 17. Februar 2010, 19.00 Uhr

Ort:
Verein Seglerhaus am Wannsee (VSaW)
Am Grossen Wannsee 22 - 26
14 109 Berlin

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1. Seefunkbetriebszeugnis wird Pflicht - Funkbetriebszeugnisse: Überarbeitete Fragenkataloge ab 2011

(03.10.2009) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die neuen Fragenkataloge zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC), zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC) sowie zur Anpassungsprüfung zum SRC veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2011 gelten bei der Prüfung zu den beiden Funkbetriebszeugnissen die überarbeiteten Fragenkataloge im Multiple-Choice-Verfahren. Die Anzahl der Prüfungsfragen wurde außerdem um ein Drittel gekürzt.

Anpassungsprüfung für Inhaber von Seefunkzeugnisse der RYA

Ebenfalls wird der Fragenkatalog III für die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter   ausländischer Funkbetriebszeugnisse (Anpassungsprüfung SRC) bekannt gemacht. Die Inkraftsetzung dieses  Fragenkataloges erfolgt durch die Rechtsverordnung. Auf Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde mitgeteilt, dass entgegen dem Stichtag 1. 1. 2011 für die Fragenkataloge I + II (LRC + SRC), der Fragenkatalog III (die Anpassungsprüfung zum SRC der RYA) so schnell wie möglich umgesetzt werden soll. Ein verbindlicher Termin wurde bisher allerdings nicht genannt, da dieser Fragenkatalog noch einige formale Instanzen zur Genehmigung durchlaufen muss. Auch Einzelheiten zur praktischen Prüfung wurden noch nicht bekannt gegeben, allerdings handelt es sich wie im theoretischen Teil ebenfalls um eine verminderte Prüfung. Für den praktischen Teil liegen noch keine Lernunterlagen vor. Am 31. Dezember 2009 läuft die Übergangsfrist zum Erwerb eines deutschen Seefunkbetriebszeugnisses aus. Das heißt, dass alle Skipper, die eine Seefunkanlage an Bord haben, ab Januar 2010 ein dafür ausreichendes Seefunkbetriebszeugnis (SRC oder LRC) besitzen müssen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

1a. Die Schonfrist ist ab 2010 zu Ende - Welches Funkzeugnis gilt wofür?!

Ab 2010 ist die Übergangsregelung, wonach es ausreichend ist, dass ein Crewmitglied an Bord ist, welches über die erforderliche Befähigung zur Bedienung des eingebauten Funkgerätes verfügt, beendet. Zwar gilt die entsprechende gesetzliche Regelung bereits jetzt, allerdings wird bis zu diesem Zeitpunkt auf die Erhebung eines Verewarnungsgeldes verzichtet. Das ist ab 2010 vorbei! Dann ist der Skipper in der Pflicht das erforderliche Funkzeugnis zu besitzen. Über Sinn und Unsinn läßt sich trefflich streiten - oder auch nicht. Gesetz ist es allemal.

Um Unsicherheiten zu vermeiden, wer, womit, was darf, hier zwei Artikel die das Thema erschöpfend behadelen. Zum einen handelt es sich um einen Beitrag des Palstek, zum anderen um einen Artikel aus dem TO-Magazin.

 a.) Artikel Palstek...>> DOWNLOAD

b.) Artikel TO       ...>> DOWNLOAD

2. Aktuell: Aufbewahrung von Signalpistolen

(8.7.2009) Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ergeht derzeit von sämtlichen Landrats- bzw. Ordnungsämtern, Kreisverwaltungsreferaten und Polizeipräsidien an alle Inhaber von Schusswaffen die "Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen hinsichtlich der sicheren Verwahrung von Schusswaffen". Anstoß zu dieser Überprüfung gaben die jüngsten bedauerlichen Geschehnisse der bewaffneten Amokläufe in Deutschland. Von dieser Kontrolle sind auch Skipper betroffen, die eine Kaliber 4 Waffe besitzen, wie z.B. das wohl gängigste Modell "Diana" unter den Signalpistolen. Für diese Waffenkategorie, die einer Schusswaffe gleichgestellt ist, wird ein Tresor verlangt, der folgende Anforderungen und Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen und Munition gemäß einer der Vorgaben des Waffengesetzes entspricht, also Sicherheitsstufe B der VDMA 24992 oder Widerstandsklasse 0/N bzw. DIN/EN 1143-1 oder vergleichbare Normen.

Weiter zu den detaillierten Infos des ADAC ...>

3. Roter Diesel - Deklarierungspflicht entfällt!!

Wie uns das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, besteht ab sofort eine Ausnahme von dem sogenannten Verwendungs- und Verbringungsverbot, wenn die Verwendung von gekennzeichneten Energieerzeugnissen (grün gefärbt in Norwegen und Irland; rot gefärbt in Großbritannien und Malta plus des nicht sichtbaren Markierstoffes Solvent Yellow 124) in privat genutzten Wasserfahrzeugen im Land der Betankung erlaubt ist und wenn sie im Hauptbehälter und/oder Reservebehältern bis 20 Liter (Mitgliedstaaten) bzw. bis 30 Liter (Drittländer) nach Deutschland verbracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Kraftstoffe im Ausland versteuert oder unversteuert bezogen werden. Bei einer Kontrolle durch die Zollbehörden ist als Nachweis, dass das Wasserfahrzeug im Ausland mit gefärbtem Kraftstoff betankt wurde, grundsätzlich die Tankquittung vorzulegen. Liegen keine Tankquittungen vor, so kann auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden, dass im Ausland gekennzeichneter Kraftstoff getankt wurde (z. B. Fahrtenbuch, Vorlage der Zulassung des Wasserfahrzeuges in einem Staat, der gekennzeichneten Kraftstoff abgibt). In Belgien ist die Betankung der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt mit rot gekennzeichnetem Kraftstoff seit dem 31. Dezember 2006 nicht mehr zulässig. Es ist nach belgischer Auskunft davon auszugehen, dass die Umstellung auf ungekennzeichneten Kraftstoff nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen war. Wird glaubhaft geltend gemacht (z. B. durch die Vorlage von Tankquittungen, Fahrtenbuch), dass in dem Hauptbehälter eines privaten Wasserfahrzeuges noch rot gekennzeichneter Kraftstoff vorhanden ist, der aus Betankungen in Belgien in der Zeit vor dem 31. Dezember 2007 stammt, so wird auf weitere Maßnahmen der Zollbehörden (z. B. Besteuerung des Fassungsvermögens des Hauptbehälters, Steuerstrafverfahren, Abpumpen des Kraftstoffes) verzichtet. Mit dieser Ausnahmeregelung entfällt die seit dem 1. Mai 2007 bestehende Pflicht zur Deklarierung eingefärbter Restmengen in Tanks bei Einreise in Deutschland.

4. Signalpistolen 

Deutschland konnte sich immer noch nicht zu einer Regelung zum Erwerb von Signalpistolen für Segler durchringen. Laut einer aktuellen Information eines Seglers ist das Mitführen von Signal- waffen beim Passieren der polnischen Grenze nur in Verbindung mit dem europäischen Feuerwaffenpass gestattet. Dieser ist unter nachstehender Adresse bei Vorlage eines Passbildes und der Waffenbesitzkarte erhältlich:

Polizeipräsident in Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 1201 Berlin, Tel.: 030 /4664 -0
Preis: 40,00 Euro

In den Ausführungsrichtlinien zu diesem "Pass" steht klar, das Signalpistolen keine Feuerwaffen im Sinne dieses Passes sind!!!

In Schweden ist seit 2008 die Einfuhr von Signalpistolen verboten!!!

5. Fäkalientanks, Müllentsorgung

Ich weiss nicht wie oft diese Verordnung geändert wurde; der neueste Text ist beim DSV zu finden. Aber die Unterordnung Müllentsorgung ist neu und mutet wie ein Aprilscherz an. Ist aber wahr, Boote über 12 m müssen einen Aushang anbringen über das Procedere und die Mannschaft muß belehrt werden. Es ist ratsam, die Belehrung im Logbuch zu protokollieren.  Das vorgeschriebene, mitzuführende Merkblatt kann HIER heruntergeladen werden.

6. Schwimmwesten

Auf Grund der Häufung von tödlichen Unfällen im Wassersport (Kanuten, Ruderer) sollte ein Gesetz zum Tragen von Westen erlassen werden, das der DSV für Segler als freiwilligte Verpflichtung abmildern konnte. Ber es ist verstärkt mit Kontrollen zu rechnen. Nach den auch für Sporboote geltenden SOLAS Bestimmungen müssen Rettungsmittel an Bord sein!  www.kreuzer-abteilung.org

Fahrtenseglerabend 2009

Die Laudationes und Preisträger 2008
Wanderpreis "Von Hafen zu Hafen" Gewinner 20062007, 2008
"Seemeilen Cup"   Gewinner  2007, 2008

Wanderpreise im "Kumulativen Fahrtenwettbewerb"

 


Berliner Fahrtenwettbewerbe: Weiterhin alles online verfügbar!

Wichtige, aktuelle Meldungen und Mitteilungen der Schiffahrtspolizei und des Wasserschiffahrtsamtes Ost werden online angeboten!
 
www.elwis.de  


Für den Wassersport interessante und wichtige Broschüren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-und Wohungswesen.

                                                           www.bmvbs.de 


Weitere Infos zum Thema Fahrtensegeln erhalten Sie über die Auswahl aus dem Index auf der rechten Seite.